Nefzger GbR

Brandschutz- & CAD-Service

Peter & Petra Nefzger


Annelies-Kupper-Allee 22
85540 HAAR b. München
Tel: 089 55 05 24 28
Fax: 089 55 05 23 64

 

mail: info@CAD-FEP.de

 

 

Werfen Sie einen Blick auf unsere Musterpläne:

Rauchwarnmelder

ACHTUNG! Rauchwarnmeldepflicht in Bayern:

 

 

Neu und Umbauten ab 01.01.2013
Vorhandene Wohnungen bis 31.12.2017
Einheitlich festgelegt ist, das jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder (Rauchmelder)
    •    in Schlafräumen
    •    in Kinderzimmern
    •    in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsraumen führen,
sein müssen.
Rauchwarnmelder sind technische Geräte die beim Auslösen eines Alarmes im Falle eines Brandes Leben Retten können.

 

Wir beraten und montieren.

 

Aktuelle Informationen zum Thema.